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RECHTSANWALTSKANZLEI ROBERT SEETHALER
Vollmacht
Wenn wir Sie hier anwaltlich vertreten dürfen, benötigen wir zum Nachweis gegenüber Dritten, z. B. auch zur Abgabe von Willenserklärungen in Ihrem Namen, eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular können Sie in der Anlage einsehen und auch gerne herunterladen, um uns die Vollmacht unterzeichnet, am besten noch vorab per Mail oder Fax und anschließend im Original, zu übermitteln.